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Beratung betreffend die konkrete Immobilie und die allenfalls mit dem Erwerb zusammenhängenden Risken (z.B. Bau- und Benützungsbewilligungen, Grundbuchsstand, Nebenkosten,rechtliche Rahmenbedingungen, erforderliche Genehmigungen, etc.).
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Erstellung des Liegenschafts-kaufvertrages und Führung der Verhandlungen mit der Verkäuferseite. |
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soweit anwendbar, die Löschung von Lasten der Verkäuferseite – nach Schaffung der Löschungs-voraussetzungen durch die Verkäuferseite – sowie die Eintragung von Hypotheken zugunsten des, den Erwerb finanzierenden Kreditinstituts. |
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soweit erforderlich, die Einholung von Rangordnungen betreffend die beabsichtigte Veräußerung und/oder die beabsichtigte Verpfändung. |
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Übernahme der treuhändigen Abwicklung gemäß den Bestimmungen des elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuchs (eATHB). Dabei wird GFR Treuhandgelder ausschließlich auf elektronisch besonders gesicherten Ander-konten verwahren. Über diese Konten kann GFR nur nach Erteilung des „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponieren. Beratung betreffend die konkrete Immobilie und die allenfalls mit dem Erwerb zusammenhängenden Risken (z.B. Bau- und Benützungsbewilligungen, Grundbuchsstand, Nebenkosten, rechtliche Rahmenbedingungen, erforderliche Genehmigungen, etc.).
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Einholung aller Erwerbsvoraussetzungen und grundbücherliche Durchführung (Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch) |
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Selbstberechnung der ImmoEst und der Grunderwerbssteuer. |